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Datenschützer kritisieren, dass im Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) weitreichende Dokumentationspflichten festgelegt worden sind, die einer Vorratsdatenspeicherung ähneln. Im Abschnitt 6 des Gesetzes sind Regelungen festgelegt worden zur behördlichen Überwachung von Anbauvereinigungen. In § 26 ff. werden die Dokumentations- und Berichtspflichten von Anbauvereinigungen geregelt. Anbauvereinigungen sind danach verpflichtet, sehr detaillierte Aufzeichnungen zu führen, die u.a. folgende Informationen umfassen: