Urteil VG Köln gegen polizeiliche Videoüberwachung

Am 28.11.2024 schränkte das Verwaltungsgericht Köln mit seinem Urteil in einem 6 Jahre dauernden Gerichtsverfahren die permanente polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze ein.

Die Videoüberwachung der Polizei ist zwar im Grundsatz rechtmäßig, aber zu weitgreifend.

Ein Teil der Überwachungsbereiche, wie Bereiche der Außengastronomie, darf künftig nicht mehr unter permanenter Beobachtung stehen. Auch bei Demonstrationen muss die Polizei fortan die Videoüberwachung deaktivieren.


Quellen:

  • https://www.ccc.de/de/updates/2024/polizeiliche-videoueberwachung-koeln
  • https://kameras-stoppen.org/urteil-des-vg-koeln/