
Im Jahr 2022 kam es zu einer regelrechten „Abmahnwelle“ gegen Betreiber von Webseiten, die dynamisch Google-Fonts eingebunden hatten und damit mutmaßlich eine Übermittlung von personenbezogenen Informationen von Besuchern ihrer Webseite an Google (mit)verursachten. Über eine dieser „Abmahnungen“ wurde nun vom Landgericht München (LG München I, Endurteil v. 30.03.2023 – 4 O 13063/22) im Rahmen einer negativen Feststellungsklage geurteilt: Unter Offenlassung der eigentlichen