Zulässigkeit von Kaltakquise-Maßnahmen: Ein Leitfaden

Der Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kaltakquise in Deutschland, insbesondere unter Berücksichtigung der DSGVO und des UWG. 

Es wird erklärt, dass Werbekontakte, ob per E-Mail, Telefon oder Post, spezifische Anforderungen erfüllen müssen. Im B2C-Bereich ist meist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, während im B2B-Bereich eine Abwägung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO möglich ist.

Beim Versand von werblichen E-Mails ist zunächst mal grundsätzlich eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers erforderlich, sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich. Alternativ müssen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sein. 

Unaufgeforderte Werbe-E-Mails ohne Einwilligung oder ohne Erfüllung der Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 UWG, gelten als unzumutbare Belästigung und können rechtlich geahndet werdet.

Die Einwilligung muss folgende Kriterien erfüllen: 

  • Die Einwilligung muss den Anforderungen der DSGVO genügen, also freiwillig, eindeutig und in klarer Sprache erfolgen.
  • Sie muss dokumentiert und nachweisbar sein, insbesondere bei der Nutzung des Double-Opt-In-Verfahrens(Bestätigung der Einwilligung über eine E-Mail).
  • Eine bloße Zustimmung reicht nicht aus; sie muss spezifisch und informiert erfolgen.

Unternehmen müssen den Kunden umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten aufklären. Die Einwilligung darf nicht durch vorangekreuzte Kästchen oder unklare Formulierungen erschlichen werden.

Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 UWG
Eine Einwilligung ist nach § 7 Abs. 3 UWG dann nicht notwendig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 

  1. E-Mail-Adresse durch Kauf erhalten: Der Unternehmer hat die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten.
  2. Werbung für ähnliche Produkte: Die Adresse wird für die Werbung eigener ähnlicher Waren oder Dienstleistungen verwendet.
  3. Kein Widerspruch des Kunden: Der Kunde hat der Nutzung nicht widersprochen.
  4. Widerspruchsmöglichkeit klar kommuniziert: Der Kunde wird bei der Erhebung und jeder weiteren Nutzung darauf hingewiesen, dass er jederzeit widersprechen kann, ohne zusätzliche Kosten.

Quelle:

https://www.datenschutz-notizen.de/zulaessigkeit-von-kaltakquise-massnahmen-ein-leitfaden-1650471/