
Der BRat hat dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Bezug auf autonomes Fahren zugestimmt. Damit ist künftig autonomes Fahren auch auf deutschen Straßen erlaubt. Die zuvor viel diskutierte Haftungsfrage, wurde dahingehend gelöst, dass der Hersteller bei Unfällen letztlich haftet, die das Fahrzeug im autonomen Betrieb verursacht. Der Fahrer haftet hingegen dann, wenn er den Hinweis des Systems ignoriert, dass