
Herbst vergangenen Jahres ging der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar mit einer Anordnung gegen Facebook/Whatsapp vor um die Zusammenführung von Profil- und Nutzungsdaten (u.a.Telfonnummern, Nutzungszeiten) zu unterbinden und bereits zusammengeführte Daten löschen zu lassen. Facebook kündigte infolgedessen an, mit rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen zu wollen. Vergangenen Dienstag entschied das Verwaltungsgericht Hamburg und gab Caspar größtenteils recht. Facebook dürfe weiterhin keine Nutzerdaten