
Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag ein neues Gesetz beschloßen, welches den Einsatz von Staatstrojanern in wesentlich größerem Maße erlaubt. Das „Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung eines Strafverfahrens“ hatte ursprünglich gar nichts mit dem Einsatz von Staatstrojanern zu tun. Bis ein Änderungsantrag der Bundesregierung einiges, als Formulierungshilfe betitelt, ergänzt und die Intention des Gesetzes praktisch verändert. Schon in einigen vorangegangenen