Das US-Justizministerium hat im Fall Microsoft, in dem es um Herausgabe von Mail-Daten auf Servern in der EU geht, Rechtsmittel eingelegt. Nun soll der Fall vorm Supreme Court verhandelt werden. Ob das Gericht den Fall verhandelt, wird sich wohl erst nach der Sommerpause zeigen.
Microsoft hatte einen Etappensieg errungen, in dem es gegen die Herausgabeverfügung von außerhalb amerikanischen Territoriums gespeicherter Daten erfolgreich klagte (wir berichteten).
Das Justizministerium sieht sich dennoch im Recht und möchte entsprechenden Zugriff. Während des vorangegangenen Rechtsstreits stellten sich viele US-Unternehmen auf die Seite Microsofts und forderten das Gericht auf eine Herausgabepflicht abzulehnen.
Sollte der Supreme Court für eine solche Pflicht votieren, hätte dieses Urteil weitreichende Konsequenzen. Insbesondere für Unternehmen, die Daten aus der EU in die USA übermitteln, würde damit eine unvereinbare Rechtskonkurrenz entstehen. Die bald in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung würde es auf Seiten der EU illegal werden lassen, Kundendaten auszuführen, die auf Verlangen US-amerikanischer Behörden angefordert werden. Damit befänden sich die Unternehmen dauerhaft in einer rechtlichen Zwickmühle.
Berufungsurteil: http://digitalconstitution.com/wp-content/uploads/2016/07/Decision-opinion.pdf
Früherer Bericht: http://www.jura.uni-saarland.de/microsoft-siegt-im-datenschutzstreit-mit-us-behoerden/