Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren zum einstweiligen
Rechtsschutz entschieden, dass Telekommunikationsanbieter die
Speicherung der Vorratsdaten vorerst nicht umsetzen müssen. Damit
widersprach das OVG dem Kölner Verwaltungsgericht, welches einen
Eilantrag im Januar noch abgelehnt hatte

Das OVG begründete das Urteil damit, dass die Vorratsdatenspeicherung
gegen Europäisches Recht verstoße. Es beruft sich dabei auf ein Urteil
des EuGH von Dezember 2017 in welchem die pauschale Speicherung von
Vorratsdaten für unzulässig erklärt worden war.

Das Urteil galt zunächst nur für den Antragssteller, die Chancen dass
andere Telekommunikationsanbieter ähnliches erreicht hätten sind
allerdings hoch. Das erkannte auch die Bundesnetzagentur und hob die
Speicherpflicht vorerst auf. Zum 1.Juli wäre die Speicherung nun zur
Pflicht geworden, sodass die Entscheidung gewissermaßen in letzter
Sekunde kam. Verschiedene Branchenverbände und Anbieter begrüßten die
Entscheidung und kündigten an, keine Vorratsdaten speichern zu wollen,
bis ein rechtskräftiges endgültiges Urteil vorliege.

Urteil des EuGH
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=186492&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Urteil des OVG NRW
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/36_170622/index.php
https://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/Vorratsdatenspeicherung/1742-OVG-Muenster-Az-13-B-23817-Anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-Europarecht.html

Quellen
https://www.golem.de/news/klare-vorgaben-eugh-lehnt-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-ab-1612-125185.html
https://www.golem.de/news/gerichtsurteil-ovg-nrw-erklaert-vorratsdatenspeicherung-fuer-unzulaessig-1706-128531.html
https://www.golem.de/news/nach-gerichturteil-bundesnetzagentur-setzt-vorratsdatenspeicherung-aus-1706-128628.html