
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich im Zusammenhang mit der Haftung für Urheberrechtsverletzungen (Urteil vom 24. November 2016 – I ZR 220/15 – WLAN-Schlüssel) mit den Anforderungen an die Sicherung eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion befasst. Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film „The Expendables 2“. Sie nimmt die Beklagte wegen des öffentlichen Zugänglichmachens