
Gemäß einer Änderung des Personalausweisgesetz im Jahr 2022 ist jeder Staatsbürger verpflichtet, bei der Beantragung eines Personalausweises zwei Fingerabdrücke bereitzustellen. Da ein deutscher Staatsbürger die Bereitstellung seiner Fingerabdrücke verweigert hat, hat ihm die Stadt Wiesbaden die Ausstellung eines neuen Personalausweises verweigert. Hiergegen hat der Mann geklagt. Er sah sein Grundrecht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU-Grundrechtecharta (GRCh)) und auf Schutz personenbezogener Daten (Art.