Geplante Reform des Bundespolizeigesetzes

Im Dezember 2023 hat das Bundeskabinett eine Reform des
Bundespolizeigesetzes vorgeschlagen, die am 22. April 2024 im Rahmen
einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat im
Beisein von Sachverständigen im Bundestag diskutiert wurde. Die Reform
soll das 30 Jahre alte Bundespolizeigesetz modernisieren und der
Bundespolizei ermöglichen, ihre Aufgaben effektiver im Kontext
technologischer und sicherheitspolitischer Entwicklungen zu erfüllen.
Fast alle Sachverständigen kritisierten die geplante Reform, vor allem
wegen unkonkreter Formulierungen im Gesetzentwurf, die den
Anwendungsbereich für eingriffsintensive Maßnahmen potenziell erweitern
könnten. Der Entwurf sieht unter anderem erweiterte
Überwachungsbefugnisse vor, darunter die erleichterte Datenabfrage bei
Telekommunikationsanbietern oder Telekommunikationsüberwachung zur
Abwehr einer dringenden Gefahr, die nicht ausreichend genau definiert
ist, ohne Wissen der Betroffenen. Das erlaubt laut dem Sachverständigen
Ruppert Eingriffe in Situationen, in denen normalerweise noch kein
Tatverdacht begründet ist. Trotz Kritik von Polizeivertretern, die mehr
Befugnisse fordern, ist im Gesetzentwurf keine weitere nationale
Rechtsgrundlage für hoch eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen
vorgesehen, wie etwa die Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Sobald
das Gesetz endgültig beschlossen ist, bleibt abzuwarten, ob das
Bundesverfassungsgericht über dessen Verfassungsmäßigkeit entscheiden
wird.


Quellen: