EU-Kommission benennt Booking als Gatekeeper

Am 13. Mai 2024 hat die EU-Kommission ihre Einstufung von Booking.com
für den gleichnamigen Online-Vermittlungsdienst „Booking.com“ als
sogenannter Gatekeeper gemäß dem Gesetz über digitale Dienste („DMA“)
veröffentlicht.

Das DMA verfolgt in diesem Zusammenhang den Zweck, Endnutzern eine
größere und freiere Auswahl, und gewerblichen Nutzern unter fairen
Bedingungen Zugang zu den Gatekeeper-Diensten zu geben.

Die Feststellung der EU-Kommission beruht auf einer Selbsteinschätzung
des betroffenen Unternehmens. Booking.com erreicht dabei die relevanten
Schwellenwerte und wird von der EU-Kommission als wichtige Schnittstelle
zwischen Unternehmen und Verbrauchern angesehen. Nun hat Booking.com
sechs Monate Zeit, sämtliche Verpflichtungen aus dem DMA zu erfüllen und
dies der EU-Kommission in Form eines Berichts nachzuweisen. Ansonsten
drohen Booking.com Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des
weltweiten Gesamtumsatzes.


Quellen: