DSK fordert Geldbußen gegen Behörden und öffentliche Stellen

Das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – kurz Datenschutzkonferenz (DSK) hat am 12. April 2024 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) veröffentlicht. In ihrer Stellungnahme fordert die DSK unter anderem die Änderung des § 43 Abs. 3 BDSG, nach welchem Bußgelder nicht gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen verhängt werden können. § 43 Abs. 3 BDSG solle die Verhängung von Bußgeldern gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen vorsehen. Hierfür bestehe laut DSK ein Bedürfnis, da Bußgelder ihre abschreckende Wirkung auch gegenüber Behörden entfalten würden. Die abschreckende Wirkung diene der Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO und beuge Datenschutzverstößen aktiv vor. Die DSK hat weiter ausgeführt, dass die Argumentation des damaligen Bundesministeriums für Inneres und Heimat in seinem Bericht zur Evaluation des BDSG von 2021, wonach Geldbußen gegen Behörden lediglich zu einer Verschiebung von Haushaltsmitteln zwischen öffentlichen Stellen führen würden, zu kurz greife. Denn der Sanktionscharakter eines Bußgeldes bestehe aufgrund der eigenen Haushaltsbetroffenheit der jeweiligen Stelle uneingeschränkt.


Quellen: