Am 15. Dezember 2023 hatte der Bundesrat ein Gesetzesvorhaben in den Vermittlungsausschuss verwiesen, das die Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit erhöhen sollte. Geplant waren vielfältige Änderungen des § 128a ZPO. Die Länder sehen in dem Entwurf eine Gefahr für Wahrheitsfindung und Opferschutz und halten die Relation von Aufwand und Nutzen nicht für sinnvoll. Weiterhin gebe es in der Praxis heftige Kritik. Der von
