Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung

Laut ersten Informationen hat sich die Ampel auf das Quick-Freeze-Verfahren statt auf die Vorratsdatenspeicherung geeinigt.

Bereits im Jahr 2022 legt Justizminister Buschmann den entsprechenden Entwurf vor.

Bislang stand das Vorhaben allerdings still.

Aus Sicht Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geht dieses Vorhaben nicht weit genug. Sie forderte eine neue, rechtskonforme, anlasslose Speicherung der Daten. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde vom EuGH bereits beanstandet.

Das Quick-Freeze-Verfahren funktioniert hingegen anlassbezogen. Sofern der Verdacht einer schweren Straftat vorliegt, kann grundsätzlich nach einem Richterbeschluss die Sicherung vorhandener bzw. künftig anfallender IP-Adressen angeordnet werden. Ab dann haben die Behörden maximal einen Monat Zeit einen weiteren Beschluss zu erwirken, um die eingefrorenen Daten auszuwerten.

Im Gegenzug einigte sich die FDP auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis 2029.


Quellen: