Bürokratieentlastungsgesetz IV schafft Formerleichterungen

Das Bundeskabinett hat das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie beschlossen (siehe Pressemitteilung vom 13. März 2024).

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem in Artikel 15 vor, dass gesetzliche Schriftformerfordernisse im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Textformerfordernissen herabgesetzt werden. So wird erreicht, dass anstelle von handschriftlicher Unterschrift der Versand einer E-Mail oder Textnachricht oder die Unterzeichnung mittels einfacher digitaler Signatur ausreicht.


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