Die EU -Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, Google-Mutter Alphabet und Meta. Im Rahmen des Verfahrens soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen neue Gesetze im Rahmen des Digital Market Act (DMA) verstoßen. Der EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, ist der Ansicht, dass die Lösungen der o.g. drei großen Konzerne ihren Verpflichtungen für einen gerechten und offenen digitalen Raum nicht gerecht werden.
Der DMA enthält an die Konzerne gerichtete Ge- und Verbote, die diese befolgen müssen, sodass ein Verstoß erst gar nicht begangen wird.
Untersuchungen laufen bereits – ohne Eröffnung eines Verfahrens – gegen Amazon.
Es geht bei der Verfahrenseröffnung gegen die drei o.g. darum zu prüfen, inwiefern z.B. Zustimmungen eingeholt werden, wenn personenbezogene Daten über verschiedene Plattformdienste hinweg genutzt/kombiniert werden sollen. Zudem soll geprüft werden, ob Apple Nutzer überhaupt die Möglichkeit haben bei der Suche einen anderen Browser zu nutzen.
Das Verfahren soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden und die betroffenen Konzerne haben danach Zeit, die Bedenken der EU Kommission auszuräumen. Für Verstöße gegen das Gesetz (DMA) kann eine Geldstrafe bis zu 10% des Gesamtumsatzes verhängt werden. In Wiederholungsfällen sind es sogar bis zu 20%.
Quellen:
- https://www.wiwo.de/politik/europa/digital-markets-act-eu-kommission-eroeffnet-verfahren-gegen-apple-meta-und-alphabet/29724260.html
- https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-kommission-apple-meta-alphabet-google-digital-markets-act-dma-datenschutz/
- https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-eu-kommission-geht-gegen-apple-meta-und-alphabet-vor-19610345.html