
Am 07.03.2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil (C-740/22) entschieden, dass die mündliche Weitergabe von Informationen über Straftaten als Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzusehen ist. Die Entscheidung des EuGH erging aufgrund einer Vorlagefrage eines finnischen Gerichts, das wissen wollte, ob die Artikel 2 Absatz 1 und 4 Nummer 2 der DSGVO so auszulegen sind, dass die mündliche Auskunft über mögliche Strafen