Ablehnung einer KI generierten Bewerbung zulässig

Die TU München hat eine Bewerbung für einen Masterstudiengang zurückgewiesen. Grund dafür war, dass der Verdacht bestand, dass der Bewerber im Rahmen des Eignungsverfahrens sein Essay durch eine KI verfassen ließ.

Der Bewerber habe mit einer Wahrscheinlichkeit von 45% das Essay mit Hilfe einer KI verfasst. Dies sei insbesondere dadurch aufgefallen, weil die in der Arbeit des Bewerbers verwendete Sprache frei von Rechtschreibfehlern und Zeichensetzungsfehlern war. Das Essay „weiche durch seine Perfektion, seinen Satzbau und die Textgestaltung von dem ab, was nach der Lebenserfahrung von einem Bachelorabsolventen zu erwarten sei“. Indizien waren auch die „Auffälligkeiten in Bezug auf Struktur, inhaltliche Dichte und Fehlerfreiheit bei Wortwahl, Rechtschreibung und Zeichensetzung“. Dies entsprach „nicht den bisherigen Erfahrungen der Prüfer“. Das Essay war „zu gut“. Die Professoren gingen daher davon aus, dass Teile des Textes durch KI entstanden, sein muss. Hinzu kommt, dass der Student sich ein Jahr zuvor bereits erfolglos beworben hatte. Zu diesem Zeitpunkt mit einem viel schlechteren Essay. Es erschien den Professoren unwahrscheinlich, dass der Bewerber ein Jahr später einen so viel besseren Text verfassen würde.

Der Einsatz von KI verstößt nach Ansicht der Universität gegen die wissenschaftliche Sorgfalt. Im Rahmen des Bewerbungsverfahren müssen daher alle Bewerber eine Erklärung darüber abgeben, dass sie ihren Text vollständig selbst verfasst haben.

Der Student klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht München. Er argumentierte, dass er aufgrund der hohen Qualität seines Essays benachteiligt werde und die Universität keine konkreten Beweise für den Einsatz von KI vorlegen könne. Die Fehlerfreiheit seines Textes deute lediglich auf eine sorgfältige Bearbeitung hin.

Um die Vermutungen der TU München zu überprüfen, wurde im Rahmen des Gerichtsverfahrens die Aufgabenstellung in ChatGPT eingegeben. Der von ChatGPT generierte Text hatte auffallende Ähnlichkeiten in Struktur, Untergliederung und Schlussfolgerung mit dem Essay des Bewerbers.

Der Student wendete ein, dass er seine Ausführungen mit entsprechender Literatur belegt habe. Dies übersteige die derzeitigen Fähigkeiten von KI. Die Universität behauptete daraufhin, dass die wissenschaftlichen Quellen im Nachhinein hinzugefügt worden sein können. Außerdem könne ChatGPT eine Liste mit relevanten Studien zum Thema ausgeben.

Das Verwaltungsgericht betonte die Sachkunde der Prüfer und folgte deren Einschätzung zur Analyse und Bewertung der studentischen Texte. Insgesamt entschied das Verwaltungsgericht München, dass die die Ablehnung der Bewerbung rechtmäßig war. Folglich darf die TU München das KI-generierte Essay ablehnen. 


Quellen: