Klarna nun doch zur Zahlung von 7,5 Millionen schwedischen Kronen verurteilt

Eine Untersuchung der Website von Klarna in Q1 2020 warf Fragen bezüglich der Einhaltung der DSGVO auf. Die schwedische Behörde für Datenschutz, Integritetsskyddsmyndigheten (kurz IMY), führte die Untersuchung durch und fand drei kritische Kernpunkte. 

Einerseits bezog sie sich auf einen spezifischen Dienst, aus dessen Erklärungen nicht hervorging, auf welcher rechtlichen Grundlage personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen.
Zweitens mängelte die IMY an, dass Klarna widersprüchliche und unvollständige Informationen an Endkund*innen gibt, an wen personenbezogene Daten weitergegeben werden. Weiter fehlten von Klarna Informationen dazu, an welche Staaten außerhalb des EWR Daten gesendet werden sowie die von Klarna ergriffenen Maßnahmen zum Schutz spezifisch dieser Daten im EWR-Ausland.

Letztlich fand die IMY unzureichende Aufklärung der Kund*innen über ihr Recht, Daten löschen zu lassen, sie an Dritte weiterzugeben sowie der Aufklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Schließlich wurde Klarna eine Verwaltungsstrafe über 7.5 Millionen schwedische Kronen verhängt, umgerechnet etwa 671.000€. Klarna zog vor Gericht und erreichte immerhin eine Reduktion der Strafe auf 6 Millionen Kronen. Doch Klarna legte erneut Berufung ein. Abgeschlossen hat den Fall nun das erste schwedische Berufungsgericht am 11.03.2024, und hob die Strafzahlung wieder auf die initialen 7.5 Millionen. Dieser Betrag sei „Verhältnismäßig und Abschreckend“, so das Kammarrätten in Stockholm.


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