Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält mehrere datenschutzrechtliche Regelungen, die auf eine Vereinfachung und Zentralisierung abzielen. Diese Maßnahmen sollen den Datenschutz praxisnah und effizient gestalten, insbesondere für kleinere Unternehmen und ehrenamtliche Tätigkeiten. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zusammengefasst und kritisch betrachtet.
Die Koalition plant, die Datenschutzvorgaben auf deutscher und europäischer Ebene zu vereinfachen, indem alle Spielräume der DSGVO genutzt werden, um Kohärenz und einheitliche Auslegungen zu gewährleisten (Rz. 2094, 2101). Dies könnte jedoch zu einer Verwässerung des Datenschutzes führen, wenn die Vereinfachungen zu Lasten des Schutzes personenbezogener Daten gehen. Zudem wird angestrebt, nichtkommerzielle Tätigkeiten, kleine und mittlere Unternehmen sowie risikoarme Datenverarbeitungen vom Anwendungsbereich der DSGVO auszunehmen (Rz. 2103). Diese Ausnahmen könnten den Schutz der Daten in diesen Bereichen schwächen und zu einer ungleichen Behandlung führen.
Die Schwelle, ab wann Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, soll überprüft und möglicherweise geändert werden (Rz. 2099). Dies könnte zu einer Entlastung kleinerer Unternehmen führen, aber auch dazu, dass weniger Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten haben, was den Datenschutz insgesamt schwächen könnte.
Die Zuständigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Wirtschaft sollen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gebündelt werden (Rz. 2095). Dies könnte zu einer effizienteren und einheitlicheren Aufsicht führen, jedoch besteht die Gefahr, dass regionale Besonderheiten und spezifische Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zudem soll die BfDI in „Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“ umbenannt werden (Rz. 2254). Diese Umbenennung könnte die Rolle der BfDI erweitern und die Datennutzung stärker in den Fokus rücken, was positiv für die Innovationsfreundlichkeit sein könnte, aber auch zu einer Verwässerung des Datenschutzes führen könnte.
Die geplanten Änderungen im Koalitionsvertrag zielen darauf ab, den Datenschutz praxisnah und effizient zu gestalten, insbesondere für kleinere Unternehmen und ehrenamtliche Tätigkeiten. Allerdings besteht die Gefahr, dass durch die Vereinfachungen und Ausnahmen der Schutz personenbezogener Daten geschwächt wird. Die Zentralisierung der Aufsicht bei der BfDI könnte zu einer effizienteren Verwaltung führen, jedoch müssen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden, um eine einheitliche und faire Datenschutzpraxis zu gewährleisten.
Quellen:
- https://www.iitr.de/blog/koalitionsvertrag-geplante-aenderungen-datenschutz-informationssicherheit/22054/
- https://www.datensicherheit.de/bfdi-stellungnahme-koalitionsvertrag-bereitschaft-buendelung-datenschutzrecht-aufsicht
- https://wolter-hoppenberg.de/allgemein/koalitionsvertrag-2025-digitalisierung-und-sicherheit-im-einklang-mit-datenschutz/
- https://www.eco.de/presse/eco-zur-veroeffentlichung-des-koalitionsvertrags-digitalministerium-ist-ein-starkes-signal-jetzt-braucht-es-umsetzungskraft-und-strategische-fuehrung/
Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.