Gesetzesentwurf des BMJ zur Digitalisierung der Justiz

Das BMJ möchte das Justizsystem weiter digitalisieren indem vermehrt auf E-Mail Kommunikation, Dokumenten-Scans und Videokonferenzen gesetzt wird.

Erreicht werden soll dies durch ein neues Gesetz, über dessen Entwurf vom Bundesjustizministerium das Kabinett nun entscheiden muss. 

Durch die Änderungen sollen digitale Dokumente bevorzugt werden. So müssten, beginnend 2026, Akten rein elektronisch geführt werden, statt auf Papier. Um den Übergang nicht zu abrupt zu gestalten, steht die Möglichkeit von Hybridakten offen. Diese finden Einsatz, wenn Akten zuvor auf Papier begonnen wurden und ab 2026 elektronisch weitergeführt werden sollen, ohne alle vorherigen Inhalte einzuscannen.

Auch sollen künftig alle Anträge oder Erklärungen der Anwaltschaft per Scan an das Gericht übermittelt werden. Bisher gibt es hier noch Ausnahmen, beispielsweise den Insolvenzantrag, welcher die Schriftform voraussetzt und dementsprechend regelmäßig auf Papier eingereicht wird.

Auch die Rechnungsstellung wird digitalisiert; so soll im Rahmen der Gesetzesänderung die Unterzeichnung einer Berechnung abdingbar sein um die elektronische Rechnungsstellung zu erleichtern.

Im Gesetzgebungsverfahren wird, unter Anderem, der Bundesregierung die Macht gegeben, durch eine Rechtsverordnung einen technischen Standard für die Aktenübermittlung zwischen Behörden und Gerichten festzulegen.

Auch sollen alle Beteiligten einer strafrechtlichen Revisionshauptverhandlung remote, über eine Videokonferenz teilnehmen können. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich das Gericht selbst.  


Quellen:

https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-digitale-kommunikation-bmj-digitalisierung-strafantrag-revision-akten/

Regierungsentwurf vom 06.03.2024: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_weitere_Digitalisierung_Justiz.pdf?__blob=publicationFile&v=3