
Vor einigen Wochen wurde bereits im JIPs berichtet, dass der MetaKonzern für sein KI-Modell (META AI-Assitant) die Daten der Nutzer alsTrainingsdatensatz nutzen will.Hierfür sollte keine Einwilligung erforderlich sein; als Rechtsgrundlagemüsse Art. 6 Abs. 1 lit f) DS-GVO, das berechtigte Interesse ausreichen.Die Nutzer können mittels eines Widerspruchsformular Einspruch gegen dieNutzung der eigenen Daten einlegen. Gegen dieses Vorgehen legte dieNichtregierungsorganisation von Max Schrems, nyob („none of youbusiness“) in elf europäischen