Follow-UP: Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde stoppt vorerst Training des META KI-Modells

Vor einigen Wochen wurde bereits im JIPs berichtet, dass der Meta
Konzern für sein KI-Modell (META AI-Assitant) die Daten der Nutzer als
Trainingsdatensatz nutzen will.
Hierfür sollte keine Einwilligung erforderlich sein; als Rechtsgrundlage
müsse Art. 6 Abs. 1 lit f) DS-GVO, das berechtigte Interesse ausreichen.
Die Nutzer können mittels eines Widerspruchsformular Einspruch gegen die
Nutzung der eigenen Daten einlegen. Gegen dieses Vorgehen legte die
Nichtregierungsorganisation von Max Schrems, nyob („none of you
business“) in elf europäischen Ländern Beschwerde ein.
Nun hat die Irish Data Protection Commission (DPC Ireland) den Meta
Konzern aufgefordert, vorerst keine Daten der Nutzer für Trainingszwecke
einzusetzen. Diese Entscheidung fiel nach Diskussionen zwischen Meta und
der DPC. Es sollen nun Gespräche mit anderen europäischen
Aufsichtsbehörden geführt werden.


Quellen:

  • Meta bläst KI-Training mit Daten unter DSGVO vorerst ab | heise online
    Meta-Konzern verschiebt KI-Pläne in Europa wegen Datenschutz-Bedenken –
    Wirtschaft – SZ.de (sueddeutsche.de)