
Die nun publizierten Urteilsgründe der BGH-Entscheidung vom 27. Mai 2025 (Az. VI ZR 337/22) ergeben, dass die identifizierende Berichterstattung über Oliver Bellenhaus, der als Kronzeuge im Wirecard-Strafverfahren fungierte, rechtmäßig war. Die Entscheidung betrifft die Veröffentlichung eines unverpixelten Fotos sowie die namentliche Nennung Bellenhaus’ durch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung über den milliardenschweren Wirecard-Skandal. Bellenhaus hatte sich mit