Datenschutzverletzungen von Meta – noby reicht Beschwerden bei europäischen Datenschutzbehörden ein

Aufgrund einer Anpassung der Datenschutzrichtlinien bei Meta, hat noby bei 11 europäischen Datenschutzbehörden Beschwerde eingereicht, da Verstöße gegen Artikel 5, 6, 9, 12, 13, 17, 18, 19, 21 und 25 der DSGVO vermutet werden.

Die jüngste Datenschutzerklärung von Meta soll die Nutzung öffentlicher sowie nichtöffentlicher Nutzerdaten, als auch Daten Dritter sowie Daten aus online-Quellen für das Training einer noch nicht näher spezifizierten KI-Technologie ermöglichen.

Ausgenommen seien Chats zwischen Privatpersonen, hingegen nicht Gespräche mit Unternehmen. 

Meta erklärte darüber hinaus, dass eine Unterscheidung von Nutzerdaten zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern sowie zwischen sensiblen und anderen Daten nicht möglich sei.

Dem Nutzer bliebe die Möglichkeit ein Widerspruchsformular zu befüllen. Dieses Verfahren wird jedoch u.a. dadurch erschwert, da insbesondere persönliche Gründe angegeben werden müssen.  

Meta stützt die Nutzung darauf, dass ein berechtigtes Interesse i.S.d. Art 6 f DSGVO vorläge. 

Die norwegische Datenschutzbehörde hat in einem Blogbeitrag bereits die Rechtmäßigkeit dieses Ansatzes angezweifelt.


Quellen: