Bundesrat stimmt Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) zu

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG
2.0) zugestimmt, nachdem zuvor ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss
zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt wurde. Dieses neue Gesetz, das
im Juli 2024 in Kraft treten soll, zielt auf eine umfassende
Digitalisierung der Verwaltung ab und schafft verbindliche
Rahmenbedingungen für nutzerfreundliche, vollständig digitale
Verwaltungsverfahren in Deutschland. Mit der Verabschiedung des OZG 2.0
verfolgt die Bundesregierung ihre Ziele aus dem Koalitionsvertrag
weiter, die Modernisierung der Verwaltung voranzutreiben und die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu steigern.

Die Änderungen ermöglichen die weitere Nutzung des Elster-Verfahrens und
anderer etablierter Identifizierungsmethoden neben dem Online-Ausweis
(eID). Außerdem erhalten die Bundesländer mehr Zeit für die Umsetzung
der neuen Regelungen. Das OZG 2.0 führt eine deutschlandweite Bürger-ID
ein und ermöglicht es, Anträge digital zu stellen und Bescheide über ein
digitales Postfach zu empfangen. Das Gesetz verankert das
Once-Only-Prinzip, sodass Nachweise nur einmal eingereicht und von den
Behörden elektronisch abgerufen werden können. Zudem wird ein Recht auf
digitale Verwaltung eingeführt, das Bürgern ermöglicht,
Verwaltungsleistungen des Bundes einzuklagen. Für Unternehmen bedeutet
das Gesetz, dass Verwaltungsleistungen künftig vollständig digital
abgewickelt werden sollen. Es wird ein zentrales digitales Konto für
Unternehmen geschaffen, und unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen
sollen innerhalb von fünf Jahren nur noch elektronisch angeboten werden.


Quellen: