Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Amazon Digital Germany GmbH auf Schadensersatz öffentlich bekannt gegeben (Az: 102 VKI 1/24). Grund der Klage sind die am 05. Februar eingeführten standardmäßigen Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien auf Prime Video. Die Werbung kann vom Kunden grundsätzlich nur umgangen werden, indem er zusätzlich zum Abopreis ein Entgelt von 2,99 Euro an die Amazon Digital Germany zahlt. Verbraucherschützer halten dieses Vorgehen für rechtswidrig. Die Verbraucherzentrale Sachsen begründet die Klage damit, dass die Zusatzgebühr eine einseitige Vertragsänderung darstellt, die den Abonnenten im Rahmen einer E-Mail mitgeteilt wurde. Eine Zustimmung seitens der Kunden wurde nicht eingeholt. Im Ergebnis werden dem Kunden Zusatzkosten von ungefähr 36 Euro pro Jahr auferlegt, wenn er die Werbeunterbrechungen vermeiden möchte. Verbraucher und kleine Unternehmen können sich nun der Sammelklage kostenfrei und ohne Prozesskostenrisiko anschließen, indem sie ein vom BfJ bereitgestelltes Online-Anmeldeformular ausfüllen. Die Anmeldung ist bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Neben der Verbraucherzentrale Sachsen wurde auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) tätig und hat hinsichtlich des gleichen Sachverhalts eine Unterlassungsklage gegen Amazon erhoben. Er begründet seine Klage damit, dass die Umstellung eine versteckte Preiserhöhung darstelle. Ähnliche Klagen gegen Spotify und Netflix waren in der Vergangenheit erfolgreich.
Das Unternehmen OpenAI hat eine neue (Sprach-)Funktion für ChatGPT auf
den Markt gebracht. Diese Funktion, die bisher nur in der Alpha-Version
verfügbar ist, ermöglicht es den Benutzern, in Echtzeit Gespräche mit
dem Modell zu führen. Zusätzlich können Emotionen in der Stimme erkannt
werden. Das Modell verfügt über insgesamt vier vor eingestellte Stimmen,
die von bezahlten Synchronsprechern aufgenommen wurden. In der
Vergangenheit gab es Kritik, da in der Testphase eine Stimme – Sky –
verwendet wurde, die der Stimme der Schauspielerin Scarlett Johansson
ähnelte. Außerdem gibt es Filter, die verhindern sollen, dass Stimmen
real existierender Personen imitiert werden. Außerdem soll es nicht
möglich sein, mit dem Modell rechtlich geschützte Musik zu erzeugen.
Diese Funktion steht derzeit nur zahlenden Nutzern von ChatGPT zur
Verfügung.
Quellen:
- https://www.heise.de/news/OpenAI-fuehrt-neuen-Voice-Mode-fuer-ChatGPT-ein-9819190.html
- https://techcrunch.com/2024/07/30/openai-releases-chatgpts-super-realistic-voice-feature/?guccounter=1&guce_referrer=aHR0cHM6Ly93d3cuZ29vZ2xlLmNvbS8&guce_referrer_sig=AQAAAIQ5xIUqw9C1i3s9SYOa-BXH7zaLHAXlicZSVVG9Zqkgtjv6OwuKHE69wtHK0Pc6vPqZbI7oTNV0O0fbRAv292CoThKY8qiiR8UDpQBxHL0n2wofn9GhZbyWGm_SR45lT3rta95PZtgkt9CD0dqP8gsWBIEjruvBMY0t0XUch9Zg
- https://deinkikompass.de/blog/openai-startet-begrenzten-rollout-des-advanced-voice-mode?format=amp