LfDI BW veröffentlicht Checkliste zu TikTok-Regeln für öffentliche Stellen

Der Landesbeauftragte für den  Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden Württemberg (LfDI BW) hat eine 14. Punkte umfassende Checkliste
veröffentlicht, mit Hilfe derer öffentliche Stellen im Umgang mit TikTok
und den sozialen Medien geschult werden sollen. Der LfDI BW stellt
infrage, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von
TikTok nach Art. 5 und Art. 25 DS-GVO erfolgt, ob sie auf einer gültigen
Rechtsgrundlage nach Art. 6 DS-GVO beruht und ob die Anforderungen des
Art. 8 DS-GVO an die Datenverarbeitung von Minderjährigen sowie der Art.
13 und 14 DS-GVO an die transparente Information der betroffenen
Personen eingehalten werden.

Ein Punkt lautet wie folgt:
3. Welche möglichen Tik Tok-Konfigurationen wurden für das Konto zum
Schutz personenbezogener Daten vorgenommen?


Quellen: