
Der Netzwerk Datenschutzexpertise um den früheren schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert wirft BinDoc vor, reidentifizierbare Daten von Kliniken zu sammeln und kommerziell zu vermarkten. Krankenhäuser sind nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 KHEntgG gesetzlich verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) detaillierte Angaben zur Person und zur behandelten Krankheit bereitzustellen. BinDocs Geschäftsmodell basiert auf der Auswertung dieser Daten für Krankenhäuser und Dritte hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Marktanalyse