CERT-Bund

Die Abkürzung CERT-Bund steht für „Computer Emergency Response Team der Bundesverwaltung“. Der CERT-Bund bietet Dienstleistungen bei IT-Sicherheitsvorfällen, wie dem Erstellen von präventiven Handlungsempfehlungen oder einer 24h-Rufbereitschaft, die in erster Linie an Bundesbehörden, daneben aber auch an Privatpersonen oder private Institutionen gerichtet sind. Neben einer Schwachstellenampel werden ein Warn- und Informationsdienst sowie aktuelle Warnmeldungen bereitgehalten. https://www.cert-bund.de/

US Supreme Court entscheidet über die Verpflichtung US-amerikanischer E-Mail Provider zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Kommunikationsdaten

Der Supreme Court of the United States hat am Montag den 16.10.2017 mitgeteilt er werde in der Rechtssache „UNITED STATES V. MICROSOFT CORPORATION“ (Az.: 17-2) entscheiden. Dem Verfahren lag ein Durchsuchungsbeschluss des New Yorker Bundesbezirksgerichts aus 2013 zu Grunde, der Microsoft zur Herausgabe des E-Mail-Verkehrs eines ganz bestimmten Kunden verpflichtete. Microsoft kam der Anordnung teilweise nach, verweigerte jedoch die Herausgabe

KRACK-Attacke gegen WPA2

WPA2 ist ein weit verbreitetes Protokoll für die Verschlüsselung in Funknetze und dient der Abwehr von „Lauschangriffen“. Zwei belgischen Sicherheitsforschern ist es nun gelungen, verschlüsselte Daten zwischen einem Access Point und Client einzusehen. Dieser sogenannten KRACK-Angriff (Key Reinstallation Attack) wird auf deren Website beschrieben. Patches zum Schließen der Sicherheitslücke durch Netzwerkausrüster sind bereits angekündigt. Quelle: https://www.heise.de/security/meldung/Details-zur-KRACK-Attacke-WPA2-ist-angeschlagen-aber-nicht-gaenzlich-geknackt-3862571.html?view=mail KRACK-Site: https://www.krackattacks.com/  

BGH-Entscheidung zum Filesharing veröffentlicht

Am 17.10.2017 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidungsgründe zum Urteil vom 30.3.2017, Az. I ZR 19/16 veröffentlicht. Die Klägerin ist Tonträgerherstellerin und Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an den Musiktiteln des Albums „Loud“ der Künstlerin Rihanna. Am 2. Januar 2011 wurde dieses Album in einer Tauschbörse über den Internetanschluss der Beklagten zum Herunterladen angeboten. Die Klägerin nimmt die Beklagten – soweit für das Revisionsverfahren

26. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken

Vom 20. – 22. September 2017 wird der 26. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken stattfinden. Das Motto des diesjärigen EDV-Gerichtstags lautet „Recht 4.0 – Vom elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr zur digi­ta­len Jus­tiz“ Fol­gende The­men wer­den im Mit­tel­punkt der Ver­an­stal­tung ste­hen: Schnitt­stel­len zwi­schen E-Justice und E-Government Der elek­tro­ni­sche Pro­zess in Zivil- und Straf­sa­chen Mas­sen­da­ten in Straf­sa­chen – Pro­bleme und Lösun­gen Elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Jus­tiz und

OLG Saarbrücken: Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen durch Privatunternehmen unzulässig

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.05.2017 – Ss BS 8/2017 (8/17 OWi) Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Vorgehensweise der Stadt Neunkirchen, die Auswertung der mit ihren stationären Überwachungsgeräten aufgezeichneten Geschwindigkeitsverstößen in weiten Teilen einem privaten Dienstleister (Firma Jenoptik) zu überlassen, rechtswidrig ist. In den Gründen heißt es dazu u. a.: „Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG ist die Ausübung

Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Verfassungsschutzgesetz

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geht beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Vielzahl von Regelungen des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) vor. Finanziell unterstützt wird das Vorgehen der GFF in diesem Verfahren durch die Stiftung Erneuerbare Freiheit. Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Novelle des BayVSG gibt dem bayerischen Inlandsgeheimdienst erweiterte Überwachungsbefugnisse, die im Dienste der „Inneren Sicherheit“ noch breiter und

Neuer Anlauf für EU-Vorratsdatenspeicherung

Der EU-Rat unter Führung Estlands prüft derzeit alle erdenklichen Möglichkeiten, um doch noch eine Vorratsdatenspeicherung europaweit zu normieren. Dazu setzt die Ratsspitze auf die Mitwirkung der Mitgliedstaaten. Sie regt nationale Prüfungsmöglichkeiten an und bittet um Stellungnahme bis Anfang September. Dies geht aus einem als geheim eingestuften Dokument, welches die Organisation Statewatch veröffentlichte, hervor. Der Normierung im Wege stehen die zwei

Russland verbietet VPN Dienste

Wladimir Putin hat zur Verhinderung „extremistischer Materialien“ ein Verbot für VPN-Dienste unterzeichnet. Demzufolge sind diese Dienste, sowie Webseiten, die solche Dienste anbieten ab November illegal und sollen blockiert werden. VPN-Dienste sind vor allem in Ländern, in denen zensiert wird, die einzige Möglichkeit um die Zensur zu umgehen. Welche Absichten Putin mit dem Verbot also in Wirklichkeit verfolgt, ist fraglich. Das

Cookies für alle?

Die Bürgerrechtsorganisation EPIC (Electronic Privacy Information Center) hat in den USA bei der zuständigen Behörde Beschwerde gegen Googles Offline-Tracking eingereicht und will damit ein Verfahren anstoßen. Konkret geht es um Googles Tätigkeit mit dem Programm „Google Attribution“. Es wird auf Grundlage von Kreditkartendaten das Kaufverhalten von Google-Kunden und Nicht-Kunden analysiert und welche Auswirkungen Internetwerbung darauf hat. Google verspricht eine Anonymisierung