Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat in einer Entscheidung vom 14.12.2017 (Az.: 2 A 662/17) über die Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung in Apotheken entschieden. Nachdem der Apotheker einen Warenschwund i.H.v. 40.000 € bei einer Inventur festgestellt hatte, hat er drei Videokameras zur Überwachung des Verkaufsraumes und zwei zur Überwachung der nicht-öffentlichen Bereiche installiert. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes
