
Der Verein Digitalcourage will per Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner vorgehen. Das kürzlich verabschiedete „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ (wir berichteten) erweitert den zulässigen Anwendungsbereich des Staatstrojaners enorm. Der Verein stößt sich an dem „sperrangelweit offen stehenden“ Backdoor, welches Ermittler auf Geräte aufspielen dürfen. Zudem sei die private Kommunikation in Gefahr. In der geplanten Verfassungsbeschwerde sollen deshalb die