Urteil des OVG Münster zu fahrerbewertung.de

Das OVG Münster hat am 19.10.2017 entschieden, dass das Internetportal „www.fahrerbewertung.de„, auf dem das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern mittels eines Ampelschemas bewertet werden kann, in seiner aktuellen Form datenschutzrechtlich unzulässig ist.

Die Landesbeauftrage für Datenschutz in NRW sah in der Gestaltung der Plattform einen Verstoß gegen das BDSG und hatte der Portalbetreiberin unter anderem aufgegeben, die Plattform so umzugestalten, dass nur noch der betroffene Halter die Bewertungen einsehen kann, wenn er sich vorher registriert hat. Hiergegen klagte die Plattformbetreiberin.

Das OVG qualifiziert die Bewertungen zu bestimmten Kennzeichen als personenbezogene Daten, da die Hürde zur Erlangung einer Auskunft aus dem Nummernregister des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht sehr hoch sei.

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Kraftfahrzeughalter überwiege ge­genüber den Interessen der Klägerin und der Nutzer. Das Ziel, die Fahrer zur Selbstreflexion anzuhalten, könne auch unter Gel­tung der Anordnungen erreicht werden, zumal nicht sichergestellt sei, ob der betreffende Fahrer überhaupt von der Bewertung Kenntnis erlange.

Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor.

Pressemitteilung OVG Münster:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/48_171019/index.php

Artikel Süddeutsche Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/digital/fahrerbewertungde-richter-verbieten-online-pranger-fuer-autofahrer-1.3715359