Der EU AI-Act differenziert zwischen KI-Systemen und KI-Modellen. Während das KI-Modell als isolierte Komponente – gleichsam als „Gehirn“ – die Entscheidungsgrundlage bildet, stellt es für sich genommen noch kein funktionsfähiges System dar. Eine genaue Definition des KI-Modells existiert dabei nur für die Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck in Art. 3 Nr. 63 AI-Act. Sie müssen von „signifikanter Generalität“ geprägt sein, was
