US Supreme Court entscheidet über die Verpflichtung US-amerikanischer E-Mail Provider zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Kommunikationsdaten

Der Supreme Court of the United States hat am Montag den 16.10.2017 mitgeteilt er werde in der Rechtssache „UNITED STATES V. MICROSOFT CORPORATION“ (Az.: 17-2) entscheiden.

Dem Verfahren lag ein Durchsuchungsbeschluss des New Yorker Bundesbezirksgerichts aus 2013 zu Grunde, der Microsoft zur Herausgabe des E-Mail-Verkehrs eines ganz bestimmten Kunden verpflichtete.
Microsoft kam der Anordnung teilweise nach, verweigerte jedoch die Herausgabe bezüglich eines Teils der Daten mit der Begründung, dass ein Teil der Daten in Irland gespeichert wäre was die Zuständigkeit irischer Gerichte begründe.

Microsoft ging dagegen vor dem Berufungsgericht im zweiten Bundesgerichtsbezirk gegen den Beschluss vor und gewann dort. Das Berufungsgericht vertrat dabei die Auffassung, dass der entscheidende § 2703  Stored Communications Act E-Mail Daten, die ausschließlich auf im Ausland belegenen Servern gespeichert sind, nicht erfasse.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Supreme-Court-wird-ueber-US-Zugriff-auf-EU-Daten-entscheiden-3863199.html