
Fast parallel zum Stichtag der Umsetzung der NIS2 Direktive (EU/2022/2555) in nationales Recht hat die Europäische Kommission eine Implementing Regulation zur Konkretisierung der technischen und methodischen Anforderungen der in Art 21, Absatz 2 genannten Massnahmen für bestimmte Diensteanbieter erlassen. Weiterhin wird präzisiert, wann ein Sicherheitsvorfall gemäss Art 23, Absatz 3 als erheblich anzusehen ist. Sie richtet sich damit an Betreiber