Das Erfordernis nach einer KI-Kompetenz bei der Auseinandersetzung mit KI ist in Art. 4 der KI-VO verankert. Insgesamt unterstreicht Artikel 4 die zentrale Rolle menschlicher Kompetenz im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI.Dieser Artikel verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und ein fundiertes Verständnis im Umgang mit KI verfügt. Dabei sind
