Das Landgericht Koblenz hat, mit einem am 24.05.2019 verkündeten Urteil (Az.: 4 HK O 35/18), erneut die Routerwahlfreiheit von Internetnutzern bestätigt. Seit 2016 wurde das TKG aufgrund einer Unvereinbarkeit mit der Richtlinie 2008/63/EG, die eine Liberalisierung des Endgerätemarktes zum Ziel hat, dahingehend geändert, dass Internetdienstanbieter bei Vertragsschluss mit dem Endkunden keinen Router aufzwingen können. In § 41b Abs. 1 Satz
