Rechtsgrundlage zur Überwachung von Kennzeichen

Mit dem neuen § 63c (Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachung von
Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund
immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen) in dem von
der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein neuntes Gesetz zur Änderung
des Straßenverkehrsgesetzes wird eine Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung in den Fällen der Überwachung von immissionsbedingten
Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten eingeführt. Das macht die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion
deutlich.

„Durch eine klare und enge Zweckbindung und eine bestimmte und
verhältnismäßige Regelung wahrt der Gesetzentwurf das geltende
Datenschutzrecht“, heißt es in der Antwort.

Quellen:
– Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906334.pdf

– Kleine Anfrage der FDP-Fraktion:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/065/1906558.pdf

– Antwort der Bundesregierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/068/1906869.pdf