Bundesregierung plant eID-Karte für EU-Bürger

Mit dem Gesetzentwurf 19/8038 will die Bundesregierung allen Bürgern der
Europäischen Union und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
künftig den Erwerb einer „eID-Karte“ zum elektronischen Identitätsnachweis ermöglichen.

In der Vorlage verweist die Bundesregierung darauf, dass der deutsche
Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel bereits mit einer
Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet seien. Die so
genannte eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion ermögliche dem
Karteninhaber, seine Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher
nachzuweisen.

Die eID-Funktion sei indes nicht für jedermann zugänglich; so werde der
deutsche Personalausweis nur an Deutsche ausgegeben und einen elektronischen
Aufenthaltstitel bekomme nur, wer als Ausländer dem Aufenthaltsgesetz
unterfällt und ein Aufenthaltsrecht hat. Insbesondere Unionsbürger hätten
somit keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Außerdem sei diese auch für
deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, in einem wesentlichen Punkt
nicht zugänglich, denn nach gegenwärtiger Rechtslage werde eine
Auslandsadresse nicht in den Personalausweis aufgenommen.

Um die eID-Funktion einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, soll
daher laut Vorlage eine eID-Karte auf freiwilliger Basis eingeführt werden,
die von Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt werden
kann. Die eID-Karte sei „kein Ausweispapier im klassischen Sinne, sondern
eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten (also
insbesondere Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse) abgespeichert sind“.
Damit erhielten größere Personenkreise die Möglichkeit, „mittels der
eID-Funktion deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem
Vertrauensniveau abzuwickeln“.

Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Normalfall auch eine
Auslandsadresse in den Personalausweis aufgenommen werden kann. Gerade im Ausland
wohnhafte deutsche Staatsangehörige hätten ein berechtigtes Interesse daran,
deutsche Verwaltungsdienstleistungen über das Internet in Anspruch zu
nehmen, um so Zeit und lange Reisen zu sparen. Durch die geplante
Neuregelung würden sie in die Lage versetzt, ihre Adresse über die
Online-Ausweisfunktion nachzuweisen.

Daneben enthält der Gesetzentwurf den Angaben zufolge eine Reihe weiterer
Neuregelungen beispielsweise zur Anpassung des Pass- und
Personalausweisgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung und zur
Ermöglichung der Weitergabe von Passkopien bei der Beantragung von Visa.

Gesetzentwurf der Bundesregierung:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/080/1908038.pdf