Bußgeld wegen Verstoß gegen DSGVO gegen Privatperson

Ein Mann aus Merseburg hat wiederholt hunderte von Mails mit
personenbezogenen E-Mailadressen im offenen Verteiler geschickt. Aus
diesem Grund hat der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt,
Harald von Bose, hohe Bußgelder gegen diesen Mann verhängt. Die Mails
beinhalten Verunglimpfungen, Stellungnahmen, Beschwerden, aber auch
Strafanzeigen gegen Vertreter aus Wirtschaft, Presse, Kommunal- und
Landespolitik.

Die verschiedenen Bußgelder summieren sich auf 2.628,50 Euro. Jedoch
könnte es weitere Verfahren geben, da der Mann nach den
Bußgeldbescheiden weitere Datenschutzverstöße begangen haben könnte.

Die DSGVO findet gemäß Artikel 2 Abs. 2 lit. c keine Anwendung auf die
Verarbeitung von Daten durch natürliche Personen zur Ausübung
ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Das heißt: Im
privaten Bereich ist ein „offener“ Emailverteiler durchaus erlaubt. In
diesem Fall kann man jedoch nicht mehr von einem privaten Bereich
sprechen, da die Mails an bis zu 1600 Personen verschickt wurden.
Daher gilt Artikel 2 Abs. 2 lit. c unter diesen Umständen
nicht.

Presseartikel:
https://www.mz-web.de/merseburg/hunderte-adressen-im-verteiler-merseburger-muss-fuer-wut-mails-ueber-2-000-euro-zahlen-32033308