Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen nicht verfassungswidrig

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass der Anbieter eines E-Mail-Dienstes im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung verpflichtet ist, den Ermittlungsbehörden die Internetprotokolladressen (im Folgenden: IP-Adressen) der auf ihren Account zugreifenden Kunden auch dann zu übermitteln, wenn er seinen Dienst aus Datenschutzgründen so organisiert hat, dass er diese nicht protokolliert. Dies hat die 3. Kammer des Zweiten Senats mit heute

OLG Hamm: Kein Schadensersatz für gefilmten Flughafenmitarbeiter

Der Kläger, ein Mitarbeiter in der Sicherheitskontrolle am Flughafen, wurde von dem Beklagten, einem Reiseblogger, im Rahmen eines Video-Tagebuches gefilmt. In der lediglich zweisekündigen Sequenz, in der der Kläger zu sehen ist, wird er bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Raum gezeigt. Er hatte daraufhin auf Unterlassung der Verbreitung einerseits und Schadensersatz andererseits geklagt. Das LG Essen hat

BGH zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

Die Übermittlung eines presserechtlichen Informationsschreibens greift grundsätzlich nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb eines Presseunternehmens ein. Mit dem Begriff des presserechtlichen Informationsschreibens gemeint sind Briefe an Presseredaktionen, die darauf gerichtet sind, zukünftige Publikationen, etwa zu einem bestimmten Thema oder zu einer bestimmten Person, zu unterbinden. Dies soll gelingen, indem auf die angebliche Rechtswidrigkeit einer solchen Publikation

Japans Datenschutzlevel gleichwertig mit dem der EU

Als erstes Drittland überhaupt hat die Europäische Kommission Japan einen Gleichwertigkeitsbeschluss im Sinne des Art. 45 DSGVO ausgestellt. Damit anerkennt sie Japans Datenschutz als gleichwertig mit dem der EU und ermöglicht so die Übermittlung von Daten nach Japan.   Quellen: Beschluss der Kommission: https://ec.europa.eu/germany/news/20180905-datenverkehr-eu-japan_de Bericht: https://t3n.de/news/eu-erklaert-japans-datenschutz-zu-dsgvo-niveau-1139865/

Bisher 41 Bußgelder in Deutschland aufgrund der DSGVO

Eine Anfrage des Handelsblatts an die Datenschutzbehörden der 16 deutschen Bundesländer ergab, dass bisher 41 Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen verhängt worden sind. Dazu seien „viele weitere Verfahren“ noch nicht abgeschlossen, darunter 85 DSGVO-Bußgeldverfahren in Bayern (bei knapp 300 Beschwerden und 2.500 gemeldeten Datenpannen).   Die 41 bisher verhängten Bußgelder schlüsseln sich wie folgt nach Bundesländern auf: – 33 in Nordrhein-Westfalen (i.H.v.

Ein DSGVO-Bußgeld durch Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland verhängt

Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland hat im Jahr 2018 genau ein Bußgeld nach der DSGVO verhängt. Dies hat eine Anfrage des Saarländischen Rundfunks ergeben.   Mit dem Bußgeld in Höhe von 118,50 Euro wurde eine Privatperson belegt, die über einen Social-Media-Account die personenbezogenen Daten eines Dritten veröffentlicht hatte.   Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/regionalnachrichten/regionalnachrichten187918.html

Frankreich verhängt 50-Millionen-Euro-Bußgeld gegen Google

Nach Beschwerden durch den österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems und die NGO La Quadrature du Net hat die französische Datenschutzbehörde Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) gegen Google ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt.   Zum Einen seien Informationen zur Verwendung der durch das Unternehmen erhobenen Daten über der Speicherdauer für Nutzer nicht leicht genug zugänglich, sondern auf mehrere Dokumente

Riesige Datensammlung im Internet entdeckt

Der Sicherheitsforscher Troy Hunt hat im Internet eine riesige Datensammlung von Mail-Adressen und teilweise auch zugehörigen Passwörtern gefunden. Demnach gehe es um 773 Millionen Mail-Adressen und bis zu 21 Millionen Passwörter, die auf verschiedenen Webseiten und Datenbanken ausgespäht wurden. In der Folge wurde ein Tool eingerichtet, mit Hilfe dessen jeder einzelne testen kann, ob er oder sie betroffen ist:  

Sicherheitslücken bei „Face-Unlock“ Funktion von Smartphones

Eine niederländische NGO hat die Überwindbarkeit der Gesichtserkennungs-Funktion zum Entsperren von Smartphones getestet. Dabei zeigte sich, dass bei 38 % der getesteten Smartphones Mängel in der Zuverlässigkeit der Funktion vorliegen. Konkret hat man versucht, die Face-Unlock-Funktionen der Geräte auszutricksen, indem man Bilder der auf das Gerät registrierten Personen vor die Kamera gehalten hat. Link zum Bericht des consumentenbond (in Originalsprache):