Das Verwaltungsgericht Köln (Az. 9 K 4396/18) wies am Donnerstag die Klage
mehrerer Mobilfunkanbieters (unter anderem Telefónica (O2) und Vodafone) gegen die Vergaberegeln der
Bundesnetzagentur ab.
Die Bundesnetzagentur hatte im Mai 2018 entschieden, die 5G-Frequenzen ab
Mitte März 2019 zu versteigern. Telefónica monierte, die Behörde habe
Frequenzen einbezogen, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien. Zudem
habe die Netzagentur einen Teil der 5G-geeigneten Frequenzen nicht
einbezogen, sondern sie für lokale und regionale Nutzungen vorgesehen. Das
Gericht wies beide Argumentationen zurück.
Pressemitteilung VG Köln:
http://www.vg-koeln.nrw.de/beh