Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mehrere Änderungen vorgeschlagen. So sieht die Länderkammer die starren Löschfristen und die Bußgeldbewährung im Einzelfall kritisch und fordert eine Optimierung unter Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen. Sodass nur entsprechend strukturelles Versagen der betroffenen Unternehmen sanktioniert werden solle, nicht aber die unterbliebene Löschung im Einzelfall. Weiterhin soll der Straftatenkatalog, der zur Löschung verpflichtet noch einmal
