Mit einem Urteil vom 22.9.2017 (Az.: 5 U 155/14) hat das Kammergericht Berlin im Berufungsverfahren ein Urteil des LG Berlin (ZD 2015, 133) bestätigt. In dem Verfahren hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Facebook Ireland Ltd. wegen verschiedener Rechtsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Gericht musste sich dabei mit der Frage der Anwendbarkeit deutscher Datenschutzregelungen sowie den Anforderungen an
