Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das von der Bundesregierung geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird
stark diskutiert.

Eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse der letzten 2 Wochen:

Ein BITKOM-Gutachten ist zu dem Schluss gekommmen, das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei Europarechtswidrig. Es sieht einen
Widersprich gleich zu mehreren Richtlinien. Das Drohen Deutschlands mit
Bußgeldern gegen Provider aus verschieden Ländern, gehe nicht einher mit
dem Ursprungslandprinzip, welches in der E-Commerce-Richtlinie verankert
ist. Ebenso wäre eine Frist von 24 Stunden zur Löschung von Inhalten zu
kurz, eine unverzügliche Löschung, wie es in der Datenschutzrichtlinie
steht, lasse mehr Spielraum. Besonders fraglich sei die Auskunft von
Daten ohne richterlichen Vorbehalt, das sei bereits in der Vergangenheit
vielfach zum Problem geworden und auch in der neuen DSGVO sei der
richterliche Beschluss vorgeschrieben.

Eine Gemeinschaft von Bürgerrechtlern und Branchenverbänden hat darauf
hin einen „Brandbrief“ an die EU-Kommission geschrieben, indem sie die
Kommission öffentlich auffordert, ihre Aufgabe als „Hüterin der Gesetze“
zu wahren. Sie kritisieren unter anderem, dass für eine Umsetzung des
Gesetzes Content-Filter nötig seien, die in einer Demokratie vollkommen
neu seien, stattdessen eher aus China oder Nordkorea bekannt seien.

Auch Facebook, als einer der am Meisten betroffenen Betreiber, hat sich
mittlerweile laut einem Bericht der Wirtschaftswoche geäußert. Der
Betreiber ist der Meinung das Gesetz sei ungeeignet um Hate-Speech zu
bekämpfen und nur ein Versuch um die Pflicht des Staates auf private
Firmen abzuwälzen. Facebook so wörtlich:“Die Verhinderung und Bekämpfung
von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der
sich der Staat nicht entziehen darf“.

Gerade der zweite Punkt ist jedoch besonders fraglich, in der
Vergangenheit hatte der Staat mehrmals versucht seiner Pflicht
nachzugehen, dabei war Facebook nicht sonderlich kooperativ und
hilfreich gewesen. Die vom Guardian veröffentlichten Unterlagen über
Vorgehensweisen von Facebook zeigen Handlungsbedarf auf. So sperre
Facebook Holocaust-Leugnungen bspw. nur in Ländern in welchen sie auch
verfolgt werde, nicht in allen wo diese „lediglich“ strafbar sei. Die
internen Richtlinien Facebooks zur Prüfung von Löschanträgen zeigen
auch, dass die Kriterien, nach welchen Facebook Kommentare löscht oder
eben nicht, durchaus fragwürdig sind und einer Durchsetzung deutschen
Rechts nicht angemessen sind. Twitter komme sogar nur etwa 1% der
Löschanfragen nach.

Dass Handlungsbedarf besteht, sieht auch der Bundestag. Trotz großer
Kritik und Differenzen zwischen und innerhalb der Parteien ist man sich
in diesem Punkt relativ einig. Das konkrete Gesetz wird dabei allerdings
nicht nur von der Opposition kritisiert. Es sei ein Schnellschuss, die
Provider seien für solche Entscheidungen nicht qualifiziert und bekämen
zu viel Macht und Verantwortung.

Quellen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bitkom-Gutachten-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-widerspricht-Europarecht-3714030.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Buergerrechtler-und-Verbaende-schicken-Brandbrief-nach-Bruessel-3723027.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Facebook-wehrt-sich-gegen-Gesetz-gegen-Hass-im-Netz-3727021.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-sperrt-Holocaust-Leugnung-nur-in-einigen-Laendern-3725149.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Interne-Regeln-fuer-Inhaltsloeschung-oeffentlich-3719452.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Maas-Interne-Loeschkriterien-bei-Facebook-voellig-willkuerlich-3726648.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Kritik-und-Korrekturbereitschaft-im-Bundestag-3718401.html?artikelseite=all