Europäisches Parlament verabschiedet Portabilitätsverordnung

In seiner Plenartagung vom 18. Mai 2017 hat das Europäische Parlament eine Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (COM(2015)0627) verabschiedet. Dabei wurde die Verordnung mit einer großen Mehrheit von 586 Stimmen, bei 34 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Nach der Billigung im Ministerrat haben die Mitgliedsstaaten 9 Monate Zeit, um die Regelungen umzusetzen.

Kern der Verordnung ist, dass EU-Bürger mit Abonnements von Online-Inhaltediensten (wie beispielsweise Netflix oder Sky Go) auch bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern auf diese Inhalte zugreifen können. Dabei ist diese Verordnung ein wichtiger Schritt gegen Geoblocking innerhalb der EU. Die neuen Vorschriften werden nur für kostenpflichtige Dienste gelten. Aber auch Anbieter kostenloser Dienstleistungen können ihre Inhalte EU-weit übertragbar machen, sofern sie die Vorschriften bezüglich der Wohnsitzüberprüfungen einhalten.

Quellen:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20170509IPR73935/online-filme-und-fernsehen-im-ausland-schauen
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2017-0224+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2017-0224+0+DOC+PDF+V0//DE
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netflix-auf-Reisen-EU-Parlament-lockert-Geoblocking-bei-Streaming-Abos-3716969.html