BRat äußert Vorschläge zum Netz-DG

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mehrere Änderungen vorgeschlagen.

So sieht die Länderkammer die starren Löschfristen und die Bußgeldbewährung im Einzelfall kritisch und fordert eine Optimierung unter Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen. Sodass nur entsprechend strukturelles Versagen der betroffenen Unternehmen sanktioniert werden solle, nicht aber die unterbliebene Löschung im Einzelfall.
Weiterhin soll der Straftatenkatalog, der zur Löschung verpflichtet noch einmal ausgeweitet werden.
Der Bundesrat schlägt weiterhin vor eine Clearingstelle auf Kosten der Betreiber einzurichten, bei denen Beschwerden eingereicht werden können. Außerdem sollten Löschentscheidungen kontrolliert werden, damit die entsprechenden Firmen nicht bereits aus Angst vor Bußgeldern vorsorglich löschen.

Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch auf Herausgabe von Bestandsdaten geht dem Bundesrat zu weit, da er die Möglichkeit anonymer Äußerungen im Internet stark beschneide. Vielmehr solle der Anspruch an die Landesmedienanstalten gehen, um diesen ein breiteres Spektrum an Werkzeugen in die Hand zu geben.
Neben weiteren Änderungsvorschlägen, sollten die Betreiber verpflichtet werden strafrechtlich Relevantes an die Behörden weiterzugeben, damit ein Verfahren gegen die entsprechenden Personen eröffnet werden könne.

Quellen: https://digitalegesellschaft.de/2017/06/netzdg-bundesrat/

https://m.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-will-das-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-verschlimmbessern-3733298.html

Stellungnahme: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0301-0400/315-1-17.pdf;jsessionid=34DF39086F66C67401FA55FA47885D01.2_cid339?__blob=publicationFile&v=1