Das Bundeskartellamt kündigt die Prüfung von Vergleichsportalen an. Seit geraumer Zeit sind Vergleichsportale im Internet der Kritik ausgesetzt, intransparent und nicht objektiv zu sein. Zur Behebung derartiger Missstände wurde die Kompetenz des BKartA im Sommer durch Einfügung eines neuen § 32e Abs. 5 GWB ergänzt, der vorsieht, dass die Wettbewerbshüter Sektoruntersuchungen im Bereich des Verbraucherschutz initiieren dürfen. Das Bundeskartellamt kündigte
